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Einigung über gemeinsames Ladegerät: weniger Ärger für Verbraucher und weniger Elektroschrott

09.06.2022

Bis Herbst 2024 wird USB Typ-C der gemeinsame Ladeanschluss für alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras in der EU werden, darauf haben sich die Unterhändler von Parlament und Rat geeinigt.

Mit der vorläufigen Einigung über die geänderte Funkgeräterichtlinie wird eine einheitliche Ladelösung für bestimmte elektronische Geräte eingeführt. Diese Rechtsvorschrift ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, Produkte in der EU nachhaltiger zu gestalten, den Elektroschrott zu reduzieren und das Leben der Verbraucher zu erleichtern.

Nach den neuen Vorschriften brauchen Verbraucher nicht mehr bei jedem Kauf eines neuen Geräts ein anderes Ladegerät und Kabel, sondern können ein einziges Ladegerät für alle ihre kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Ohrhörer, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden können, müssen unabhängig von ihrem Hersteller mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Auch Laptops müssen bis 40 Monate nach dem Inkrafttreten an die Anforderungen angepasst werden.

Auch die Ladegeschwindigkeit wird für Geräte, die das Schnellladen unterstützen, harmonisiert, so dass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können.

Bessere Information und Auswahl für Verbraucher

Verbraucher werden klare Informationen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte erhalten, so dass sie leichter feststellen können, ob ihre vorhandenen Ladegeräte kompatibel sind. Käufer werden auch wählen können, ob sie neue elektronische Geräte mit oder ohne Ladegerät kaufen wollen.

Diese neuen Verpflichtungen werden zu einer stärkeren Wiederverwendung von Ladegeräten führen und den Verbrauchern helfen, bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegerätekäufe einzusparen. Ausrangierte und nicht verwendete Ladegeräte machen schätzungsweise 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr aus.

Förderung der technologischen Innovation

Da sich die drahtlose Ladetechnologie immer mehr durchsetzt, wird die Europäische Kommission ermächtigt, so genannte delegierte Rechtsakte über die Interoperabilität von Ladelösungen auszuarbeiten.

Der Berichterstatter des Parlaments Alex Agius Saliba (S&D, MT) sagte: "Heute haben wir das gemeinsame Ladegerät in Europa Wirklichkeit werden lassen! Die europäischen Verbraucher waren lange Zeit frustriert, weil sie mit jedem neuen Gerät eine Vielzahl von Ladegeräten benötigen. Jetzt können sie ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Wir sind stolz darauf, dass neben Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und tragbaren Lautsprechern auch Laptops, E-Reader, Ohrstöpsel, Tastaturen, Computermäuse und tragbare Navigationsgeräte einbezogen sind. Außerdem haben wir Bestimmungen über das kabellose Laden als nächste Stufe der Ladetechnologie sowie verbesserte Informationen und Kennzeichnungen für die Verbraucher hinzugefügt.

Nächste Schritte

Nach der Sommerpause müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung förmlich genehmigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die Vereinbarung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, und ihre Bestimmungen werden nach 24 Monaten anwendbar. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den Markt gebracht wurden.

Hintergrund

In den vergangenen zehn Jahren hat das Parlament die Kommission immer wieder aufgefordert, einen Vorschlag für eine gemeinsame Ladelösung vorzulegen. Der Legislativvorschlag wurde am 23. September 2021 eingebracht.

Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 7.6.2022

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