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Einfaches Steuer-Formular für Rentner: Nicht in Nordrhein-Westfalen

30.11.2023

Ein einfaches Formular zur Steuererklärung für Rentner: Das bietet ein Pilotprojekt der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Nordrhein-Westfalen allerdings ist nicht dabei – wegen seiner Größe und Einwohnerzahl, so Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.

Übersteigen die jährlichen Gesamteinkünfte von Rentnern den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, müsse eine Steuererklärung abgegeben werden. Damit das Erstellen der Steuererklärung für Rentner einfacher funktioniert, hätten die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums ein Pilotprojekt gestartet, erläutert der BdSt. Rentner, von denen das Finanzamt die meisten steuerlich relevanten Informationen bereits elektronisch hat, könnten ihre Steuererklärung über ein einfaches Formular erstellen.

Auf dem Papiervordruck "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" könnten ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Das Dokument sei ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass es einfach am Computer ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden kann, um dann unterschrieben an das Finanzamt geschickt zu werden. In den vier Test-Bundesländern habe das Projekt großen Anklang gefunden und werde fortgeführt, um mehr Erfahrungen zu sammeln.

Auch wenn Nordrhein-Westfalen nicht dabei sei: Auch hier gebe es eine vereinfachte Variante für steuerpflichtige Senioren, so der BdSt: "Wer seine Steuererklärung mit einem Programm ohne Elster-Registrierung erstellen möchte, sollte es mit einfach.Elster versuchen", rät Liebern. Hilfreich sei auch die jährlich erscheinende Broschüre zur Steuererklärung für Senioren. Diese Ausfüllanleitung stelle der BdSt Nordrhein-Westfalen Rentnern kostenfrei zur Verfügung.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 28.11.2023

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