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Ein «Bestell-Button» für zwei Verträge: Kann irreführend sein

05.08.2020

Ein einziger "jetzt bestellen"-Button kann irreführend sein, wenn nicht deutlich wird, dass damit zwei Verträge abgeschlossen werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, gab das Gericht damit ihrer Klage gegen den Betreiber eines Onlineshops für Naturkosmetik statt.

Konkret habe sich das Verfahren gegen die Mitrados GmbH & Co.KG gerichtet, die die Naturkosmetik-Website "www.najoba.de" betreibt. Das OLG habe unterstrichen, dass ein Online-Unternehmen verpflichtet ist, Käufer klar und verständlich darüber zu informieren, was mit der Bestellung eines Produktes in einem Onlineshop verbunden ist. Verbrauchern müsse klar mitgeteilt werden, was passiert, wenn sie auf den Bestell-Button klicken.

Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in dem Urteil "eine wichtige Präzisierung der Buttonlösung", die zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen eingeführt worden sei. Die Buttonlösung sehe vor, dass Verbraucher vor einer Bestellung eindeutig informiert werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Die Mitrados GmbH & Co.KG habe dagegen versucht, sich mit einem Button "jetzt kaufen" gleich zwei verschiedene Verträge bestätigen zu lassen: Neben dem eigentlichen Kaufvertrag habe der Anbieter behauptet, dass zusätzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zustande gekommen sei.

In Bezug auf den § 312j Bürgerliches Gesetzbuch, der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen solle, habe das OLG somit klargestellt, dass die Bestellerklärung für Waren und die Vertragserklärung für eine Mitgliedschaft komplett verschiedene Verträge sind, die jeweils eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers benötigen. Ein Bestellbutton, über den nicht deutlich wird, dass neben dem Kaufvertrag zugleich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, genüge nicht.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 29.07.2020

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