Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ehemaliger rheinland-pfälzischer Finanzm...

Ehemaliger rheinland-pfälzischer Finanzminister: Kommt aus Haft frei

20.01.2022

Der ehemalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel wird aus der Haft entlassen. Der 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigte seine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt.

Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts (LG) Mainz hatte auf Antrag Deubels entschieden, dass dieser nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe aus der Haft zu entlassen ist und die Vollstreckung des Rests der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das OLG Koblenz hat die Entscheidung nun bestätigt.

Deubel war Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH und wegen der Vorgänge im Rahmen des Ausbauprojekts "Nürburgring 2009" wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die er seit November 2020 verbüßte.

Aufgrund der sofortigen Beschwerde der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des LG Mainz hatte der 2. Strafsenat die Entscheidung des LG zu überprüfen. Das OLG ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die engen Voraussetzungen einer Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt erfüllt sind.

Bei der Beurteilung des Vorliegens besonderer Umstände, die eine bedingte Entlassung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe rechtfertigen, hat das OLG im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung unter anderem berücksichtigt, dass der Verurteilte 60 Jahre lang, bis zur Begehung der Straftaten, derentwegen er inhaftiert ist, ein straffreies Leben geführt hat und ein angesehenes, beruflich außerordentlich erfolgreiches Mitglied der Gesellschaft war. In den Blick genommen hat das OLG zudem die lange Dauer des Strafverfahrens, das erst nach etwa zehn Jahren mit der rechtskräftigen Verurteilung endete.

Dass die der Verurteilung zugrunde liegenden Untreuetaten nicht eigennützig begangen worden sind, war laut OLG ein weiterer wichtiger Umstand im Rahmen seiner Gesamtwürdigung. Der Verurteilte habe sich nicht persönlich bereichern wollen und sich auch tatsächlich nicht bereichert. Vielmehr sei Ziel seines Handelns gewesen, als Finanzminister das Nürburgring-Projekt erfolgreich umzusetzen, damit Investitionen in eine strukturschwache Region zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Tat des Verurteilten hebe sich daher deutlich von einer eigennützig motivierten Untreuehandlung ab. In die Abwägung eingeflossen seien ferner die gravierenden Konsequenzen der Verurteilung für den heute 71-jährigen Verurteilten in beruflicher, wirtschaftlicher und privater Hinsicht.

Oberlandesgericht Koblenz, PM vom 18.01.2022 zu Beschluss vom 13.01.2022

Mit Freunden teilen