Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ehegattensplitting: Was eine Reform unte...

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

07.04.2026

Wer das Ehegattensplitting einschränkt, um Arbeitsanreizefür Zweitverdiener zu verbessern, erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familiendie Steuerlast – zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft(IW).

Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohnedas Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer bezahlt.Rund 91 Prozent des Splittingeffekts entfielen auf Ehepaare mit Kindern, 9Prozent auf kinderlose Paare. Besonders profitieren Familien mit nur einemAlleinverdiener. Auf sie entfiel mehr als ein Drittel des gesamtenSplitting-Vorteils – obwohl es mit 11,3 Millionen Haushalten mehr als fünfmalso viele Doppelverdiener wie Alleinverdiener (2,2 Millionen) gibt.

Ob das so bleibt, ist fraglich. SPD-Chef Lars Klingbeil hateine Reform des Ehegattensplittings vorgeschlagen. Offen ist, wie weit siegehen soll. Denn gegen eine vollständige Abschaffung gibt esverfassungsrechtliche Bedenken. Wahrscheinlicher wäre deshalb ein sog.Realsplitting. Bei diesem Modell könnte der besserverdienende Partner nur einenfixen Betrag an den Partner übertragen, im Raum steht eine Summe in Höhe desGrundfreibetrags (aktuell 12.348 Euro).

Doppelverdiener kaum betroffen

IW-Berechnungen zeigen: Eine solche Neuregelung träfe vorallem Alleinverdiener-Haushalte. Verdient ein Partner 100.000 Euro und derandere nichts, beträgt der Splittingeffekt derzeit 9.768 Euro Steuern. DerGrund: Das gesamte Einkommen wird rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt, wasdie Steuerlast deutlich senkt. Beim Realsplitting fiele dieser Vorteilgroßteils weg – der Alleinverdiener dürfte nur noch den Grundfreibetrag auf denPartner übertragen. Folge: 4.582 Euro Mehrbelastung im Jahr.

Bei Doppelverdiener-Haushalten mit vergleichbaremGesamteinkommen, aber geringerer Einkommensdifferenz, fällt die Mehrbelastungdeutlich geringer aus oder entfällt ganz. Ein Doppelverdiener-Paar, das 50.000und 25.000 Euro im Jahr verdient, käme auf die gleiche Steuerzahlung wiebisher. Erst mit deutlich steigendem Einkommensunterschied machte sich eineNeuregelung bemerkbar.

Arbeitsmarktpolitischer Effekt offen

Ob eine Reform ihre erwünschten Ziele erreicht – mehrMenschen in Arbeit zu bekommen – steht auf einem anderen Blatt. In der Tatwürde sie einen solchen Anreiz setzen, schließlich bliebe für denZweitverdiener ein größerer Teil des Mehrverdiensts netto. Zudem ließe sich dieSteuererhöhung durch Mehrarbeit ausgleichen.

Der Effekt bleibt jedoch begrenzt: Ohne ausreichendeKinderbetreuung können viele Familien das Arbeitsvolumen nicht erhöhen. Da eineReform zudem nur für neue Ehen gelten soll, wären die kurzfristigen Wirkungenauf Arbeitsangebot und Steuereinnahmen gering. Eine Reform desEhegattensplittings kann so allenfalls eine Stellschraube sein – sie ersetztkeine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik.

IW Köln, Pressemitteilung vom 31.03.2026

Mit Freunden teilen