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Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau: DStV-Forderung berücksichtigt

06.09.2023

Die Ampelkoalition hat Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt. Dabei habe sie eine Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zum Bürokratieabbau im Steuerrecht aus der Verbändeabfrage des Bundesjustizministeriums berücksichtigt, wie der Verband mitteilt.

Konkret gehe es um die geplante Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sei eine vom ihm seit vielen Jahren erhobene Forderung. Die Verkürzung würde die Bürokratiekosten für die Wirtschaft – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – und für die kleinen und mittleren Kanzleien spürbar abbauen. Durch kürzere und harmonisierte Fristen könne eine finanzielle Entlastung bei den Steuerpflichtigen und Unternehmen eintreten.

Der DStV erachtet den Vorstoß allerdings lediglich als ersten Schritt. Gleichermaßen wichtig sei, dass die Aufbewahrungsfristen im Sozialrecht verkürzt und eine Harmonisierung der Fristen hergestellt wird. Zudem sollte eine Verkürzung der Fristen auf fünf Jahre erfolgen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.09.2023

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