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E-Rechnung: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Die Einführung zur Pflicht von E-Rechnungen nimmt konkrete Formen an. So bereite die EU-Kommission die E-Rechnung in Kombination mit einem Meldesystem vor, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Und die Bundesregierung plane, zuvor ein eigenes System einzuführen.
Der Koalitionsvertrag sehe hierfür eine Erstellung, Prüfung und Weiterleitung der Rechnungsdaten vor. Für inländische Umsätze zwischen Unternehmern sollen elektronische Rechnungen ab dem 01.01.2025 obligatorisch werden. Langfristig diene die Maßnahme des Meldesystems zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.
Die Abstimmungen hierzu sind laut BdSt noch nicht abgeschlossen. Jedoch liege nun ein BMF-Entwurf vor, der am 16.08.2023 vom Bundeskabinett verabschiedet und ins Parlament eingebracht worden sei (so genanntes Wachstumschancengesetz).
Konkret sollen alle Unternehmen ab 2025 elektronische Rechnungen nach einem vorgegebenen Datensatz empfangen. Daran schließe sich eine einjährige Testphase an. Vorgesehen sei eine gestaffelte Einführung der E-Rechnungsverpflichtung nach Unternehmensgröße. Ab 2026 seien dann alle hier ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihren unternehmerischen Kunden elektronische Rechnungen auszustellen. Ausgenommen seien Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten. Diese Verpflichtung solle aber zunächst nur gelten, wenn beide Vertragspartner in Deutschland ansässig sind. Für die technische Umsetzung müssten noch einige Fragen geklärt werden. Die laufenden Diskussionen bleiben laut BdSt abzuwarten.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 15.09.2023