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E-Invoicing: Steuerberaterverband fordert Datensicherheit bei Übermittlung von EU-Meldedaten

11.05.2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat bei der Europäischen Kommission seine Stellungnahme zur geplanten EU-Gesetzgebung zum E-Invoicing und zu gemeinsamen digitalen EU-Meldepflichten eingereicht. Er fordert einen schlanken Rechtsrahmen, eine stufenweise Einführung und Datensicherheit bei der Übermittlung sensibler Mandantendaten.

In Deutschland verharre die Umsetzung der elektronischen Rechnungstellung weiterhin in der Planungsphase. Andere Mitgliedstaaten seien da schon viel weiter. Mehr und mehr erwachse in Europa ein Flickenteppich verschiedener digitaler Meldepflichten, kritisiert der DStV.

Insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen stelle die Zunahme dieser unterschiedlichen digitalen Meldepflichten in den Mitgliedstaaten zunehmend eine Belastung dar. Noch in 2022 wolle die EU-Kommission deshalb eine gesetzliche Regelung für gemeinsame digitale Meldepflichten beim E-Invoicing vorschlagen.

Eine solche Harmonisierung könnte einen Beitrag zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug in der EU und Effizienzgewinne für die Wirtschaft erhöhen. Zudem dürfte der Vorschlag den Druck auf die deutsche Regierung erhöhen den bisherigen E-Invoicing Plänen zeitnah Taten folgen zu lassen, so der DStV.

Er unterstützt in seiner Stellungnahme das Vorhaben der Kommission. Gleichzeitig warnt er davor, dass eine Überregulierung schnell zu einer Zwangsjacke für die nationalen E-Invoicing-Systeme mutieren könnte. Allzu detaillierte Bestimmungen könnten zudem die technische Entwicklung hemmen.

Deshalb spricht sich der DStV für Mindeststandards bei digitalen EU-Meldepflichten und gegen Tendenzen aus, E-Invoicing-Systeme in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Vielmehr sollte den Mitgliedstaaten die Entscheidung unbenommen bleiben, welche Art von System sie verwenden.

Zudem empfiehlt der Verband eine stufenweise Einführung digitaler EU-Meldepflichten, um die Finanzbehörden, Mandanten und den Berufstand bei der Einführung nicht zu überlasten. Aus diesem Grund sollten verbindliche EU-Meldepflichten zunächst auf grenzüberschreitende Umsätze beschränkt werden.

Nach Ansicht des DStV muss der EU-Gesetzgeber bei der grenzüberschreitenden Übermittlung von digitalen EU-Meldedaten vor allem ein hohes Maß an Datensicherheit und Datensparsamkeit gewährleisten. Deshalb sollten ausschließlich diejenigen Daten der Umsatzsteuermeldung übermittelt werden, die zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs unbedingt erforderlich sind.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 10.05.2022

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