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E-Autos: Spontanes Laden wird einfacher

17.05.2021

Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher gestalten.

Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht laut Bundeswirtschaftsministerium vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.

Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gelte für alle Ladesäulen, die ab dem 01.07.2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssten nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf sei von der Europäischen Kommission notifiziert worden. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens werde sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 12.05.2021

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