In Steuererstattungsfällen: Alleiniges Antragsrecht auf Veranlagung liegt beim Insolvenzverwalter
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Durchgangserwerb bei Geschäftsveräußerung im Ganzen: Folgen aktueller BFH-Rechtsprechung
Mit Urteil vom 25.09.2024 (XI R 19/22) hat derBundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinnedes § 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) im Fall eines Durchgangserwerbs derZwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss.
Der BFH begründet diese Ansicht lautBundesfinanzministerium mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1Absatz 1a Satz 1 UStG. Wie das Ministerium mitteilt, wird dieVerwaltungsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst – und der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses3 entsprechend geändert.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2026, III C 2- S 7100-b/00011/009/045