Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Drittes Entlastungspaket: Steuerliche Ma...

Drittes Entlastungspaket: Steuerliche Maßnahmen

06.09.2022

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket geschnürt, das auch eine Reihe steuerlicher Maßnahmen enthält. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnisgrüne) liegt dem Paket das Prinzip zugrunde, dass derjenige, der weniger verdient, absolut mehr entlastet wird.

Im Einzelnen vorgesehen ist eine Entlastung bei den Strompreisen und eine Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises. Hohe Zufallsgewinne von Stromproduzenten sollen abgeschöpft werden. Geplant ist auch eine Unterstützung für Familien, eine Einmalzahlung für Studierende sowie höheres Wohngeld für mehr Berechtigte. Kurzfristig soll es einen zweiten Heizkostenzuschuss geben. Rentner erhalten eine Einmalzahlung. Beim Midi-Job wird die Grenze auf 2.000 Euro angehoben. Das Kurzarbeitergeld wird verlängert und ein Bürgergeld eingeführt. In Arbeit ist auch ein bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr.

Steuerlich geplant ist ein Abbau der Kalten Progression. Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif sollen im Herbst angepasst werden, wenn der Progressions- und Existenzminimumbericht. Die Änderungen sollen dann ab dem 01.01.2023 greifen.

In der Gastronomie soll die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf sieben Prozent verlängert werden. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.

Weiter will die Bundesregierung mit der Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Das führe langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Abgeschafft werden soll die so genannte Doppelbesteuerung der Rente. Steuerzahler sollen bereits ab 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschehe damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant, teilt die Bundesregierung mit. Künftig würden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Geplant ist auch eine befristete Senkung der Umsatzsteuer für Gas. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet werde für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten. Wenn die Senkung zum 01.10.2022 in Kraft tritt, ist laut Regierung damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.

Weiter soll die Home-Office-Pauschale entfristet und verbessert werden. Pro Homeoffice-Tag werde ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von fünf Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Entlastet werden auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.

Das dritte Entlastungspaket sieht auch Hilfen für Unternehmen vor: Insbesondere energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, werden noch einmal stärker mit einem Programm unterstützt. Daneben werden die bestehenden Maßnahmen bis Ende 2022 verlängert und ebenfalls inhaltlich erweitert. Das KfW-Programm, das Kredithilfen von hundert Milliarden Euro beinhalten, wird laut Regierung zudem denen helfen können, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten gekommen sind. Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen unterstützt werden, ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen. Für energieintensive Unternehmen ist zudem die Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine Steuerbegünstigung bei der Energie- und Stromsteuer. Die Strompreisbremse soll ebenso für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen.

Zwei weitere steuerliche Maßnahmen gelten weiter: Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und der Fernpendlerpauschale. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Bundesregierung, PM vom 05.09.2022

Mit Freunden teilen