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Doppelbesteuerungsabkommen: Bundesrat hat keine Einwände gegen Vertrag mit Singapur
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 09.12.2019 zur Änderung des Abkommens vom 28.06.2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 19/22751). Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drs. 19/23435) mit.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.10.2020