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Doppelbesteuerungsabkommen: Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung

02.05.2023

Der OECD-Musterkommentar (OECD-MK) ist unter Berücksichtigung der in ihm enthaltenen Bemerkungen ("observations") der OECD-Mitgliedsstaaten als ein widerlegliches Indiz für die Staatenpraxis der OECD-Mitgliedsstaaten bei der Auslegung der dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Vorschriften ihrer Doppelbesteuerungsabkommen anzusehen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, dass auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11.07.2023 (I R 44/16) Bezug nimmt.

Unter anderem erlaubt sei, in Abwesenheit anderer Indizien prima facie darauf zu schließen, dass ein OECD-Mitgliedsstaat, der keine Bemerkung gegen eine von seinem Botschafter im OECD-Council mitbeschlossene Kommentierung im OECD-Kommentar eingelegt hat, diese Kommentierung teilt.

Laut BMF-Schreiben ist die Indizwirkung des OECD-Kommentars für die innerstaatliche Anwendung widerlegt, wenn sich ein anderes Abkommensverständnis aus einem BMF-Schreiben oder einer sonstigen Verwaltungsanweisung ergibt. Die Bindungswirkung von BMF-Schreiben oder anderen Verwaltungsanweisungen für die Finanzverwaltung werde daher durch den OECD-Kommentar nicht berührt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.04. 2023 IV B 2 - S 1301/22/10002 :004

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