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Doppelbesteuerung: Bundesrat stimmt Änderung des Abkommens zwischen Deutschland und Finnland zu

24.09.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 02.07.2020 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Abkommens vom 19.02.2016 zwischen Deutschland und Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BR-Drs. 473/20) zuzustimmen

In dem Abkommen wird das gegenseitige Verständnis darüber festgehalten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen der Anwendung der nationalen Missbrauchsregelungen beider Staaten nicht entgegensteht. Zudem wurde die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt (Principal Purposes Test – PPT), aufgenommen.

Bundesrat, PM vom 18.09.2020

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