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Doppelbesteuerung: Abkommen mit Singapur
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 09.12.2019 zur Änderung des Abkommens vom 28.06.2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 19/22751) vorgelegt.
Damit soll auf Veränderungen im Steuerrecht sowohl in Deutschland als auch in Singapur reagiert werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch, wie die Regierung mitteilt.
Deutscher Bundestag, PM vom 01.10.2020