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Diskriminierung transidenter Frau: Rechtsstreit endet durch Einigung
Das Verfahren wegen Diskriminierung zwischen einer transidenten Arbeitnehmerin und ihrer Arbeitgeberin, einer Fastfood-Restaurantkette, ist vor dem Berliner Arbeitsgericht (ArbG) durch einen Vergleich beendet worden.
In dem Rechtsstreit hatte die klagende Arbeitnehmerin einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gegen ihre Arbeitgeberin geltend gemacht, weil sie dieser eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vorwarf. Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt.
Arbeitsgericht Berlin, PM vom 16.01.2025, 27 Ca 4252/24