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Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme: Neue Version bekannt gegeben
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 Kassensicherungsverordnung in der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme 2.4 (DSFinV-K 2.4) die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Dies meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhalte redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a ab dem 01.01.2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten laut BMF nicht. Deshalb sei eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssten nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.
Die DSFinV-K sei die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie solle eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist nach BMF-Angaben auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitalesc hnittstellefinv_node.html).
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.01.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004