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Digitale Rechtsantragstelle und zivilgerichtliche Online-Verfahren: In der Entwicklung

28.10.2022

Das Bundesjustizministerium (BMJ) will die weitere Digitalisierung der Justiz vorantreiben und insbesondere digitale Zugänge zu den Gerichten schaffen. Dazu wird das Ministerium mit dem DigitalService des Bundes als zentraler Digitalisierungseinheit der Bundesverwaltung zusammenarbeiten, wie es am 26.10.2022 mitteilt.

Der DigitalService sei nun mit der Umsetzung der jeweils ersten Projektphase zur Entwicklung und Erprobung einer digitalen Rechtsantragstelle und eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt worden. Beide Projekte setzen laut BMJ eine Vereinbarung zur Digitalisierung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundesministerium der Justiz übernehme damit zusätzlich Verantwortung für die föderale Justizdigitalisierung.

Die Einrichtung einer digitalen Rechtsantragstelle soll dabei einen unkomplizierten Zugang für Bürger zu einfach verständlichen Rechtsinformationen ermöglichen. Zudem soll die Erfassung der Anliegen und Anträge digital unterstützt werden.

Gemeinsam mit der Entwicklung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens sollen digitale Anwendungen für die Justiz geschaffen werden, die die Bedürfnisse von Bürgern sowie der in der Justiz tätigen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Zugleich soll dadurch der Zugang zum Recht und zur Justiz vereinfacht werden. Auch soll die Justiz entlastet werden, so das BMJ.

Die Gestaltung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens soll Bürgern im Bereich niedriger Streitwerte eine niedrigschwellige Geltendmachung ihrer Ansprüche in einem durchgehend digitalen gerichtlichen Verfahren ermöglichen. Für die angestrebte Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens bedürfe es neben der Schaffung der technisch-organisatorischen Voraussetzungen auch eines gesetzlichen Rahmens, der die Erprobung in der Praxis ermöglicht. Die notwendige gesetzliche Erprobungsklausel solle diesen praktischen Bedarf erfüllen.

Bundesjustizministerium, PM vom 26.10.2022

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