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Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um

13.03.2024

Seit dem 07.03.2024 ist der Digital Markets Act (DMA) für große Digitalkonzerne verpflichtende. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Zuge der Marktbeobachtung überprüft, ob ausgewählte Regelungen des DMA zum Stichtag umgesetzt wurden. Das Ergebnis: Relevante Änderungen sind bei Android- und iPhone-Usern nicht vollständig angekommen.

Google-Nutzer hätten zum Stichtag kein Update für das gängigste mobile Betriebssystem Android 13 gehabt. Für Apples iOS sei zwar ein Update verfügbar. Dieses enthalte aber nicht alle nötigen Anpassungen, so der vzbv.

Zwar erlaube Google beispielsweise bereits seit einiger Zeit Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen als einem App-Store installiert werden könnten. Die Deinstallation von vorinstallierten Apps sei jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App möglich. Ein großer Teil der Smartphone-Nutzer in Deutschland und der EU sei damit von den DMA-Neuerungen für mobile Betriebssysteme vorerst ausgeschlossen. Android 13 ist laut vzbv das gängigste mobile Betriebssystem von Google. 32 Prozent der Android-Nutzer hätten es im Februar 2024 in Europa verwendet.

Apple dagegen habe zum Stichtag ein Update für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthält. Die Version 17.4 von iOS stehe Smartphones ab dem iPhone XS zur Verfügung, das 2018 erschienen ist. Verbraucher, die das Update auf ihrem Gerät installieren, würden danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings lasse sich beispielsweise Safari im Test nicht vollständig deinstallieren und eine andere Karten-App als Apples eigene habe nicht zum Standard gemacht werden können. Hier besteht aus Sicht des vzbv Nachbesserungsbedarf.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 11.03.2024

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