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Dienstwagennutzung in Corona-Zeiten: Mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen

28.07.2020

Wer wegen der Corona-Pandemie öfter im Homeoffice arbeitet, wird seinen Dienstwagen seltener nutzen. In diesem Fall könne mittels Fahrtenbuch Lohnsteuer gespart werden, informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.

Werde dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, müsse er diesen geldwerten Vorteil versteuern. Bei der pauschalen Bewertungsmethode entfielen dadurch jeden Monat Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Sozialabgaben auf ein Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Alternativ könne aber auch die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens Steuergrundlage sein, sofern diese durch ein Fahrtenbuch dokumentiert und nachgewiesen wird, betont der BdSt.

Die Fahrtenbuch-Methode zur Bewertung des geldwerten Vorteils könne in Corona-Zeiten viel bringen: Wer etwa wegen Homeoffice-Tätigkeit oder im Krankheitsfall weniger fährt, müsse auch weniger Steuern auf die Dienstwagennutzung zahlen. Zwar erlaube die Finanzverwaltung keinen unterjährigen Wechsel der Methode. Doch könne der Arbeitnehmer noch in seiner Steuererklärung zur Einzelbewertung wechseln. Dies gelte nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern auch – sofern vereinbart – für die private Pkw-Nutzung, zum Beispiel Urlaubsfahrten (die in der letzten Zeit sicher auch weniger stattgefunden haben).

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 21.07.2020

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