Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Dezemberhilfe: Bayern sieht viele Unklar...

Dezemberhilfe: Bayern sieht viele Unklarheiten

05.01.2023

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) bezeichnet die Dezemberhilfe als "Bürokratiemonster" und kritisiert bestehende Unklarheiten.

Zwar stehe außer Frage, dass die Menschen bei den aktuell hohen Energiepreisen entlastet werden müssten – die Dezemberhilfe sei hier ein Baustein. Die Versorger hätten von ihren Gaskunden den Dezember-Abschlag nicht eingezogen – Soli-Zahler müssen den Betrag nach dem jüngst beschlossenen Jahressteuergesetz 2022 allerdings versteuern. "Die Ampel verteilt also erst kräftig Hilfen mit der Gießkanne und danach sollen die Finanzverwaltungen der Länder über die Steuern pro forma für etwas mehr ‚Zielgenauigkeit‘ sorgen", bemängelt Füracker. Das Jahressteuergesetz sage noch nichts darüber, wie man die Steuerpflicht der Soli-Zahler für die Dezemberhilfe umsetzen will. Wenn man sie ernst nehme und auch durchsetzen wolle, werde das nicht ohne aufwendige Meldepflichten für Versorger und Vermieter gehen. Die Steuerverwaltung werde einer Datenflut ausgesetzt werden, warnt Füracker. Dieser gewaltige Bürokratieaufwand für die Umsetzung der Steuerpflicht nur für Soli-Zahler stehe in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Steuereinnahmen.

Zur Entlastung der Bürger werde die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärme vom Bund übernommen (so genannte Dezemberhilfe). Nach dem Jahressteuergesetz 2022 müssten diejenigen die Dezemberhilfe versteuern, die auf ihre Einkünfte auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Somit würden Zahlungen, die eigentlich Subventionscharakter haben, mittels gesetzlicher Fiktion zu steuerlichem Einkommen. Im Ergebnis solle die Dezemberhilfe mit den weiteren Einkünften entsprechend regulär besteuert werden. Die Details zur Umsetzung dieser Steuerpflicht nur für bestimmte Personen müssten erst noch ausgestaltet werden. Dabei drohten entsprechend umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten der Versorger, Vermieter, Bürger sowie Unternehmen, warnt Füracker.

Finanzministerium Bayern, PM vom 27.12.2022

Mit Freunden teilen