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Deutschlandticket: Erhöhung der Regionalisierungsmittel

28.02.2023

Der Bund soll die Bundesländer von 2023 bis 2025 mit 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung des so genannten Deutschlandtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5799) zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vor.

Über den wortgleichen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 20/5548) hat der Bundestag bereits am 09.02.2023 in erster Lesung beraten. Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen.

Das Deutschlandticket soll gemäß der Einigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder vom 02.11.2022 zum Einführungspreis von 49 Euro zur Benutzung des ÖPNV im gesamten Bundesgebiet berechtigen. Es soll ausschließlich in einer digitalen Form und in einem monatlich kündbaren Abonnement verkauft werden.

Da das Deutschlandticket nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2023 eingeführt werden konnte, soll die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in 2023 in Form einer Abschlagszahlung an die Länder erfolgen, um Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe auszugleichen. Die tatsächlichen Mindereinnahmen in 2023 sollen 2024 ermittelt werden.

Um die Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern, soll auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.02.2023

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