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Deutschlands steuerliche Standortattraktivität: In Gefahr

28.02.2023

Der aktuelle Mannheim Tax Index vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim zeigt, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb weiter an Boden verloren hat. Dies werde insbesondere durch die Senkung des französischen Körperschaftsteuersatzes in den letzten Jahren deutlich, so das ZEW: Die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland sei nun im unmittelbaren Vergleich mit wichtigen Wettbewerbern am höchsten. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines profitablen Investitionsprojekts in Deutschland habe 2022 bei 28,8 Prozent gelegen und somit den EU-Durchschnitt um zehn Prozentpunkte überstiegen.

Deutschland sei gegenüber Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich inzwischen ein Hochsteuerlandcharakter für Investitionen, so Christoph Spengel, ZEW Research Associate im Forschungsbereich "Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft" und Professor an der Universität Mannheim. Die Position Deutschlands im Mittelfeld der Steuerbelastungen vergleichbarer großer Industrie-Nationen sei aufgrund fehlender Reformen seit der grundlegenden Steuerreform aus dem Jahr 2008 gefährdet. "Ohne deutliche Reformen in der Körperschaftsteuer ist Deutschland aus steuerlicher Perspektive ein vergleichsweise unattraktiver Standort für Unternehmen mit internationalen Investitionsalternativen", ergänzt ZEW-Ökonomin Daniela Steinbrenner.

Neben einer generellen Absenkung des hohen Gewinnsteuersatzes – wie in Frankreich praktiziert – böten Sonder- und Sofortabschreibungen nach dem Beispiel Großbritanniens eine attraktive Alternative. Von diesen profitierten nur Unternehmen, die tatsächlich investieren. Eine deutliche Verbesserung der Investitionsdynamik ist laut ZEW allerdings nur zu erwarten, wenn diese Sonder- und Sofortabschreibungsmöglichkeiten breit ausgestaltet sind, sodass eine Vielzahl von Unternehmen und Investitionen profitieren können.

Die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene bilde bei Standortentscheidungen multinational agierender Konzerne den wesentlichen Entscheidungsrahmen. Im Mannheim Tax Index würden deshalb Steuern auf die Gewinne und das eingesetzte Kapital der Kapitalgesellschaften berücksichtigt. In den Berechnungen würden sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion der verschiedenen Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Beispiele sind laut ZEW die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung. Der Index beinhalte eine umfassende Reihe von Ländern (EU 27, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) für den Zeitraum von 1998 bis 2022.

Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, PM vom 27.02.2023

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