EU-Steuerpolitik: Berichtsentwurf fordert digitales, einfacheres und wettbewerbsfähigeres Steuerrecht
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Deutscher Steuerberaterverband zufrieden: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten
Mit ihrem ersten Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des so genannten Green Deals eingeführt wurden. Damit komme sie den Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) nach, zeigt sich der Verband zufrieden. Er habe sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stark gemacht.
Mit ihrem Vorschlag für ein Gesetzgebungspaket (Omnibus 1) wolle die EU-Kommission Berichtspflichten aus einem Bündel von Rechtsakten vereinfachen, die Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten sollen, erläutert der DStV.
Insbesondere habe sie Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt. Bei der CSRD solle die Verpflichtung zum Reporting künftig auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro anstelle von bisher 500 Mitarbeitern beschränkt werden. Zudem sollen die Berichtspflichten für börsennotierte KMU entfallen.
KMU seien bisher vom unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen. In der Wertschöpfungskette gelte für sie dennoch die indirekte Berichtspflicht mit unterschiedlichsten Berichtsanforderungen. Diese Rechtslage habe der DStV als unhaltbar kritisiert. Im Vorfeld des Vorschlags sei ihm der so genannte Trickle-Down-Effekt, also das Durchsickern der Berichtspflichten auf KMU, ein Dorn im Auge gewesen. Über verschiedene Kanäle und Partnerorganisationen habe er diese Verpflichtungen kritisiert.
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission solle nun eine Obergrenze für Berichtspflichten eingeführt werden (Value Chain Cap). Der DStV habe als Obergrenze die freiwilligen Standards der KMU gefordert. Die EU-Kommission schlage nun die Einführung eines neuen Standards für Unternehmen vor, die nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Diese sollen sich an den freiwilligen Standards der KMU orientieren und die Obergrenze an Berichtspflichten für KMU bilden.
Zudem wolle die EU-Kommission die Einführung sektorspezifischer Standards streichen und das erste Bündel an Standards vereinfachen. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteter Unternehmen solle zudem dauerhaft nur noch mit dem einer so genannten begrenzten Sicherheit und nicht, wie bisher geregelt, mit hinreichender Sicherheit erfolgen. Diese Beschränkung dürfte die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisgerechter gestalten, so der DStV.
Nun sei der EU-Gesetzgeber gefordert, die Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren schnell und vollumfänglich zu verabschieden. Denn Wirtschaft und Berufsstand bräuchten vor allem baldige Rechtssicherheit.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 14.04.2025