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Deutscher Steuerberaterverband: Rechts- und Berufsrechtsausschuss neu konstituiert
Zu seiner konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl kam derRechts- und Berufsrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV)erstmals in Berlin zusammen. Unter dem Vorsitz von Carsten Nicklaus hieß derAusschuss Simon Beyme als neues Mitglied in seinen Reihen willkommen.
Im Mittelpunkt des Austauschs stand unter anderem die Fragedes Fremdbesitzverbots bei steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. DerAusschuss bekräftigte, dass klare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung einerunabhängigen Berufsausübung unerlässlich seien.
Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildete dieModernisierung der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivitätdes Steuerberaterberufs auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels fürinteressierte junge Menschen zu erhalten. Die Vorschläge des DStV wie derWegfall der Beschränkung der Wiederholungsversuche und des so genanntenFakultätsvorbehalts seien dazu wichtige Bausteine. Im Fokus einer Reform müsseallerdings vor allem ein modularisiertes Prüfungsverfahren mit der Möglichkeitder Mitnahme bestandener Klausuren stehen. Die Gespräche, die der DStV hierzuseit geraumer Zeit mit Vertretern von Bund und Ländern führe, stimmen nachAnsicht des Ausschusses optimistisch, in absehbarer Zeit Fortschritte zuerzielen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.11.2025