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DBA mit Mauritius: Änderung protokolliert

16.11.2021

In Berlin wurde am 29.10.2021 das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 07.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen protokolliert.

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ergänzt das Protokoll das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und setzt die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen der deutschen und mauritischen Seite zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung um.

Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedürfe zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, das heißt nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Mauritius seien die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es werde nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.

Bundesfinanzministerium, PM vom 29.10.2021

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