Ehegatten: Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung führt nicht zu Masseverbindlichkeit
Produkttester bei Amazon: Steuerfragebogen auszufüllen
DBA -Luxemburg: Konsultationsvereinbarung abgeschlossen
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 DBA-Luxemburg eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit aktuellem Schreiben mit.
Die Konsultationsvereinbarung ersetzt die folgenden Vereinbarungen entsprechend der jeweils in Abschnitt VIII. Absätze 1 und 2 vereinbarten Anwendungszeitpunkte:
- Verständigungsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern vom 26.05.2011;
- Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung von Abfindungszahlungen, Abfindungen und Entschädigungen in Folge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans sowie Arbeitslosengeld vom 07.09.2011;
- Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der Löhne von Berufskraftfahrern, Lokomotivführern und Begleitpersonal, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig und für ein in dem anderen Vertragsstaat ansässiges Unternehmen tätig sind vom 07.09.2011.
Die Konsultationsvereinbarung steht auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Anhang an sein Schreiben als pdf-Datei zum Download bereit (www.bundesfinanzministerium.de).
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.01.2024, IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001