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Datenübermittlung an die Schufa: LG Lübeck ruft EuGH an

16.10.2025

Bundesweitverzeichnen die Gerichte viele Klagen gegen Mobilfunkunternehmen, die dieVertragsdaten ihrer Kunden ohne deren Zustimmung an die Schufa übermittelten.Das Landgericht (LG) Lübeck hat jetzt ein derartiges Verfahren ausgesetzt unddem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vorgelegt, um ein Urteilsprechen zu können.

DasMobilfunkunternehmen hatte ohne Einwilligung des Kunden Name, Geburtsdatum,Anschrift, Datum des Vertragsschlusses und Vertragsnummer an die Schufaweitergegeben. Die Schufa hatte circa zwei Jahre später mitgeteilt, dass dieDaten in den von ihr berechneten "Bonitätsscore" eingeflossen waren.Der Betroffene verlangt nun vom Mobilfunkunternehmen, künftig derartigeDatenübermittlungen an Auskunfteien wie die Schufa zu unterlassen. Zudembegehrt er Schadensersatz. Das Mobilfunkunternehmen argumentiert, dieDatenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erlaube die Datenübermittlung an dieSchufa.

Das Gericht hat dasVerfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt. Konkret möchte das LGwissen, ob die Bestimmung, auf die sich das Mobilfunkunternehmen beruft,nämlich Artikel 6 f.) DS-GVO, auf derartige Fälle überhaupt Anwendung findet.Das Gericht hat daran Zweifel, da die massenhafte Übermittlung derartiger Datenan die Schufa die Grundrechte sehr vieler Bürger berühre. Es sei deshalbAufgabe der Europäischen Union, genau zu regeln, wer was zu welchem Zweck andie Schufa übermitteln dürfe. Das sei bislang nicht geschehen;

Der EuGH möge zudemklären, ob die Übermittlung von Daten an die Schufa jedenfalls dannrechtswidrig ist, wenn die Schufa sie zur Profilbildung (so genanntes Scoring)verwendet. Schließlich bittet das LG um Antwort auf die Frage, ob diebetroffenen Verbraucher auch dann Schadensersatz verlangen können, wenn sie vorVertragsschluss zwar nicht nach ihrer Zustimmung gefragt, aber immerhin auf dieDatenübermittlung hingewiesen wurden.

Landgericht Lübeck,Beschluss vom 04.09.2025, unanfechtbar

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