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Datentransfers: Standardvertragsklauseln für Unternehmen

08.06.2021

Die Europäische Kommission hat am 04.06.2021 Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dabei hat sie auch die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2020 berücksichtigt.

Die Standardvertragsklauseln sollen Unternehmen dabei helfen sicherzustellen, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten, und zwar sowohl für ihre Aktivitäten innerhalb der EU als auch für internationale Datenübermittlungen, sagte Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Eine Standardvertragsklausel bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, eine zweite auf die Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

Die neuen Klauseln sollen europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Sie stellen laut Kommission außerdem sicher, dass die Daten der Bürger geschützt werden.

Die Klauseln berücksichtigten die gemeinsame Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten, die Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation sowie die Stellungnahme der Vertreter der Mitgliedstaaten.

Europäische Kommission, PM vom 04.06.2021

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