Steuerpolitik: Linke will Auswirkungen sichtbarer machen
Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich: EU-Kommission fordert zu Umsetzung europäischer Vorgaben auf
Dänemark und Slowakei: Müssen Verpflichtungen zur Übermittlung von Zolldaten einhalten
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründenversehene Stellungnahmen an Dänemark und die Slowakei zu richten. Diese Länder seienihrer Verpflichtung, Zolldaten über das SURV3-System an die Kommission zuübermitteln, nicht nachgekommen.
Die Mitgliedstaaten müssten 57 standardisierte Datenelementebetreffend Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen, die sie aus ihren nationalenSystemen extrahieren, über SURV3 an die Kommission übermitteln, teilt dieKommission mit. Dies solle eine einheitliche Anwendung des EU-Zollrechtsgewährleisten und dazu beitragen, die Handelsströme zu überwachen, Betrug zuverhindern und zollpolitische Entscheidungen auf EU-Ebene zu unterstützen.
Dänemark und die Slowakei übermittelten indes nur einenreduzierten Datensatz und verwendeten weiterhin veraltete Formate, kritisiertdie Kommission. Das beeinträchtige die Fähigkeit der Kommission, dieHandelsströme in der EU zu überwachen und die einheitliche Anwendung derEU-Zollvorschriften zu gewährleisten.
Wie aus den über SURV3 gemeldeten Daten hervorgehe, hieltendie beiden Mitgliedstaaten die Anforderungen trotz der zwischen Mai, Juni undJuli 2025 ergangenen Aufforderungsschreiben noch immer nicht vollständig ein.Die Kommission habe daher beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen anDänemark und die Slowakei zu richten, die nun binnen zwei Monaten reagieren unddie erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssten. Andernfalls könne dieKommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Europäische Kommission, PM vom 30.01.2026