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DAC6: Anlage zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021 wurde aktualisiert

06.03.2024

Die Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Absatz 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) Abgabenordnung (AO) und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO" zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 26.02.2024 aktualisiert. Dies teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.

Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen vom 01.04.2021, 12.10.2021, 26.07.2022, 24.10.2022, 21.02.2023 sowie 23.10.2023 behalten laut BZSt ihre Gültigkeit für ältere Fälle.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 05.03.2024

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