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DAC6: Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete" zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021 aktualisiert
Die Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen im Sinnedes § 138e Absatz 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) der Abgabenordnung (AO) undnichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Absatz 2 Nr. 1Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO" zum Schreiben desBundesfinanzministeriums (BMF) vom 29.03.2021, das die Anwendung derVorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitenderSteuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) betrifft, wurde auf den Stand 21.11.2025aktualisiert. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hin.
Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen vom 01.04.2021,12.10.2021, 26.07.2022, 24.10.2022, 21.02.2023, 23.10.2023, 26.02.2024, 06.02.2025sowie 03.04.2025 behalten laut BZSt ihre Gültigkeit für ältere Fälle.
Das BMF-Schreiben nebst Anlage ist nach Angaben des Amtesauf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei zu finden unter "Startseite > Unternehmen >Internationaler Informationsaustausch > Austausch von Steuergestaltungen> Vorschriften".
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 24.11.2025