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Cum/Ex: Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung

04.11.2024

Das Landgericht (LG) München I hat gegen zwei Männer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen mittels so genannter Cum/Ex-Aktiengeschäften vor.

Die Hauptverhandlung beginnt am 07.11.2024. Die Wirtschaftsstrafkammer hat als weitere Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung anberaumt: den 08.11.2024, 19.11.2024, 20.11.2024, 25.11.2024, 26.11.2024, 03.12.2024, 04.12.2024, 13.12.2024 und 19.12.2024.

Landgericht München I, PM vom 29.10.2024 zum Beschluss vom 16.10.2024

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