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Cum-Ex-Geschäfte: CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage
Die CDU/CSU-Fraktion macht die Cum-Ex-Geschäfte zum Thema einer Großen Anfrage (BT-Drs. 20/14356). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer gewesen ist, das die Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte.
Außerdem wird gefragt, ob Hamburg im Jahr 2017 erst durch das Bundesfianzministerium zu einer Geltendmachung der Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Warburg-Bank veranlasst werden musste. Die Kontakte und Beziehungen von Politikern untereinander sowie zu Vertretern der Warburg-Bank im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerfall sind ebenfalls Thema der Großen Anfrage. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Spenden der Warburg-Bank an die SPD.
In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage verweist die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass die Bundesregierung und die sie tragende Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verhindert hätten, dass die Geschehnisse um die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg-Bank aufgeklärt werden konnten. Entgegen jeglicher parlamentarischer Praxis hätten die Fraktionen der damaligen Koalition den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt. Dabei werfe das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende politische Fragen auf.
Deutscher Bundestag, PM vom 06.01.2025