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COVID-19-Impfstoffe und Testkits: Können ohne Mehrwertsteuer beschafft werden

10.12.2020

Die EU-Mitgliedstaaten können Krankenhäuser in der EU, Angehörige der Gesundheitsberufe und Einzelpersonen beim Ankauf von COVID-19-Impfstoffen und Testkits von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreien. Dies meldet die Europäische Kommission.

Die von allen Mitgliedstaaten am 07.12.2020 einstimmig angenommenen Maßnahmen basierten auf einem Vorschlag der Kommission vom 28.10.2020. Die neuen Vorschriften trügen zur Senkung der Kosten für Impfstoffe und Testkits bei, zeigte sich Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni zufrieden. Eine erfolgreiche Verteilung der Impfstoffe sei unerlässlich, damit Europa die Pandemie überwinden kann.

Die Maßnahmen ermöglichen es den EU-Ländern nach Angaben der Kommission, die Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Testkits, die an Krankenhäuser, Ärzte und Einzelpersonen sowie die damit verbundenen Dienstleister verkauft werden, zeitlich befristet auszusetzen. Derzeit könnten die Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, jedoch nicht den Nullsatz anwenden. Für Testkits gebe es dagegen keinerlei Steuererleichterungen. Gemäß der geänderten Richtlinie könnten die Mitgliedstaaten nun sowohl für Impfstoffe als auch Testkits niedrigere Steuersätze anwenden oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien.

Damit die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften umgehend umsetzen können, gelten sie ab dem ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie gelten bis Ende 2022, oder bis eine Einigung über den anhängigen Vorschlag der Kommission zu neuen Vorschriften für Mehrwertsteuersätze erzielt ist, sollte dies vor diesem Datum erfolgen.

Europäische Kommission, PM vom 08.12.2020

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