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Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer in einheitlichem Bundesschema

28.04.2021

Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit, der eine entsprechende Klarstellung angeregt hatte.

Zur korrekten Eingabe der Steuernummer sei die Verwendung des bundeseinheitlichen 13-stelligen Formats erforderlich. Dabei sei darauf zu achten, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeute, dass insbesondere die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssten. Elf- oder zwölfstellige Steuernummern seien in das 13-stellige bundeseinheitliche Format umzuwandeln.

Das BMWi hat angekündigt, einen Konverter für das Antrags-Portal zu erstellen, der alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat umwandelt. Ergänzend könne auch auf die Erläuterungen im ELSTER-Portal zurückgegriffen werden, rät der DStV.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.04.2021

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