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Coronabedingte Steuererleichterungen: Werden verlängert

17.12.2021

Die coronabedingten Steuererleichterungen, die eigentlich zum Jahresende ausgelaufen wären, gelten fort. Hierauf haben sich am 07.12.2021 die Finanzministerien des Bundes und der Länder verständigt, wie das Finanzministerium Rheinland-Pfalz mitteilt.

"Neben den Unterstützungshilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sind die steuerlichen Erleichterungen in Form von Stundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen ein weiterer wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Betroffenen abzumildern", so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

Die Verlängerung sieht laut Finanzministerium vor, dass auch für aktuell fällige Beträge Steuererleichterungen gewährt werden können. "Da wir mitten in einer neuen Welle der Pandemie stecken, ist es nur konsequent, an den bisherigen Maßnahmen auch über das Jahresende hinaus festzuhalten", so Ahnen. Danach seien jetzt wieder Anträge im vereinfachten Verfahren, die bis zum 31.01.2022 gestellt werden können, für bis dahin fällige Steuern möglich. Die Steuern würden dann bis zum 31.03.2022 ohne Ratenzahlung gestundet oder von der Vollstreckung ausgenommen, anschließend nur mit einer Ratenzahlungsvereinbarung bis längstens 30.06.2022. Stundungszinsen und Säumniszuschläge sollen dabei wie bisher nicht erhoben beziehungsweise erlassen werden. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen unter erleichterten Voraussetzungen seien noch bis zum 30.06.2022 möglich.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 16.12.2021

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