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Coronabedingte staatliche Beihilfen für Airlines in Frankreich und Schweden: Waren unionsrechtskonform

27.11.2023

Ryanair ist mit seinen Klagen gegen staatliche Maßnahmen, mit denen Frankreich und Schweden während der Corona-Pandemie ihre Fluggesellschaften unterstützt haben, endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte die Beihilfen als europarechtskonform.

Im März 2020 meldete Frankreich bei der Europäischen Kommission eine Beihilfemaßnahme in Form eines Zahlungsmoratoriums für die Zivilluftfahrtsteuer und die Solidaritätsabgabe auf Flugtickets an. Das Moratorium kam Luftfahrtunternehmen mit französischer Betriebsgenehmigung zugute.

Im April 2020 meldete Schweden eine Beihilfemaßnahme in Form einer Garantieregelung für Darlehen von bis zu fünf Milliarden schwedischen Kronen an, um die Luftfahrtunternehmen, die eine schwedische Betriebsgenehmigung besaßen, im Rahmen der Covid-19-Pandemie zu unterstützen.

Die Kommission genehmigte die Beihilfemaßnahmen. Ryanair focht die Genehmigungsbeschlüsse vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) an. Dieses wies die Klagen ab, weil es die streitigen Beihilfemaßnahmen für unionsrechtskonform hielt: Für die schwedische Beihilferegelung gelte die Vermutung, im Interesse der EU erlassen worden zu sein. Das von Frankreich eingeführte Moratorium sei geeignet, die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schäden zu beseitigen, und stelle keine Diskriminierung dar.

Ryanair legte beim EuGH Rechtsmittel ein. Dieser hat alle von Ryanair geltend gemachten Argumente zurückgewiesen und die Urteile des EuG bestätigt. Er bekräftigt insbesondere, dass eine Beihilfe nicht allein deshalb als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehen werden kann, weil sie selektiv ist oder den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 23.11.2023, C-209/21 P und C-210/21 P

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