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Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen praktikabel gestalten

09.02.2024

Die Frist, innerhalb derer die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen sind, endet bald. Mit Blick hierauf hat der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), Torsten Lüth, gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium deutlich gemacht, welchen Belastungen sich die Steuerberater ausgesetzt sehen.

Insbesondere umfangreiche und schablonenhafte Beleganforderungen durch die einzelnen Bewilligungsstellen der Länder führten derzeit zu Mehrbelastungen in den Kanzleien. Diese müssten bei den gesetzten Abgabefristen eingepreist werden, fordert der DStV.

Während der Coronakrise hätten Steuerberater als prüfende Dritte verlässlich die massenweisen Hilfeanträge als Zusatzaufgabe geschultert, um eine schnelle Unterstützung der betroffenen Unternehmen zu ermöglichen. Die Schlussabrechnungen dürften nun insbesondere in Fällen mit überschaubarer Förderhöhe nicht im Nachhinein zu einem Mehr an Bürokratie und unverhältnismäßigem Aufwand in den Kanzleien führen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 07.02.2024

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