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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 verlängert

15.03.2024

Bund und Länder haben sich mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Die vereinbarten Schritte, insbesondere die Festlegung des neuen Endtermins, damit möglichst alle noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen den Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind laut Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, seien von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 14.03.2024

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