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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.01.2024

22.01.2024

Nur noch bis zum 31.1.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Hierauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin. Im Einzelfall könne bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Dazu müsse bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

Darauf weise das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell nochmals hin. Weitergehende Fristverlängerungen seien ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen, betont der DStV. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid gegebenenfalls Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 19.01.2024

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