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Corona-Wirtschaftshilfen: Forderung nach nachträglicher Berücksichtigung der Kosten prüfender Dritter

04.04.2024

Kosten der prüfenden Dritten, die nach Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen entstehen, berücksichtigen und fördern – hierfür setzt sich der Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt Christian Böke in einem Schreiben an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) ein.

Im Rahmen der Schlussabrechnungen seien die Rechnungen der prüfenden Dritten als Fixkosten zu erfassen und damit förderfähig. Im Zuge der Bearbeitung der eingereichten Schlussabrechnungen komme es regelmäßig zu umfangreichen Rückfragen der Bewilligungsstellen, die bei den prüfenden Dritten zu vielen Arbeitsstunden führten, die wiederum den Antragstellern berechnet werden müssten.

Derzeit bestehe nach dem Einreichen der Schlussabrechnung keine Möglichkeit mehr, diese weiteren Kosten durch eine nachträgliche Anpassung der Schlussabrechnung gefördert zu bekommen. Dies, so Böke, widerspreche dem beabsichtigten Ziel der Förderung.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 03.04.2024

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