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Corona-Steuerhilfegesetz: BdSt-Präsident fordert mehr Mut bei Pauschalen-Anpassung

08.02.2022

Der Entwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat, liegt vor. Damit setze Christian Lindner (FDP) einige Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, so der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt). Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehe aber noch aus.

Die in dem Entwurf vorgesehene Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen habe der BdSt lange gefordert – denn vor allem für die Steuererklärungen 2020 habe jetzt die Zeit für eine Verlängerung gedrängt, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Für Steuerberater und steuerberatende Berufe sei dies ein wichtiges Signal, mit dem ihre Arbeit vor allem in der Corona-Krise wertgeschätzt wird.

Zugleich hätte Holznagel sich aber mehr Mut bei anderen Regelungen gewünscht: Die Homeoffice-Pauschale sollte bereits jetzt entfristet werden, weil das mobile Arbeiten auch künftig Bestand haben wird. Deshalb sollte seiner Ansicht nach die Pauschale dauerhaft gelten und an die Inflation angepasst werden. Dies gelte auch für weitere Pauschalen, die dringend an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden müssten – leider enttäusche hier das Entwurfspapier.

Zudem vermisst Holznagel eine Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter: Hier fordert der BdSt mindestens 1.000 Euro, was der Konjunktur und der Wirtschaft helfen würde. Unterm Strich sei das Corona-Steuerhilfegesetz kein großer Wurf – die Ampel sollte ihren Entwurf nachbessern.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 07.02.2022

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