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Corona-Soforthilfen: Als Betriebseinnahmen steuerpflichtig

21.07.2020

Bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, die von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten (zum Beispiel Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen) handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, deren Besteuerung sicherzustellen ist. Hierüber informiert das Bundesfinanzministerium.

Bundesfinanzministerium, PM vom 10.07.2020

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