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Corona-Probleme im Erbschaftsteuerrecht: Scheitern von Unternehmensnachfolgen?
Die FDP-Fraktion will das Scheitern von Unternehmensnachfolgen aufgrund der Corona-Pandemie verhindern. Sie weist in einem Antrag (BT-Drs. 19/20579) auf Probleme im Erbschaftsteuerrecht hin, in dem bisher einige Folgen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt worden seien.
Denn die Übergabe eines Unternehmens an die nachfolgende Generation werde bislang dann steuerlich begünstigt, wenn bei der Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze gesichert, die Stabilität des Unternehmens gewährleistet und somit der Wirtschaftsstandort Deutschland als Ganzes gestärkt werde. Viele Unternehmen müssten aber infolge der Corona-Pandemie wegen einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen. Fraglich sei, welche Auswirkungen der Rückgriff auf das Kurzarbeitergeld oder wegen Corona erfolgte Personalfreistellungen auf die so genannte Lohnsummenklausel der Erbschaftsteuer haben würden.
Die Unklarheiten könnten dazu führen, dass zentrale Bedingungen für mitunter seit Jahren vorbereitete steuerbegünstigte Unternehmensnachfolgen nicht mehr erfüllt werden könnten. Die Absicht des Gesetzgebers, ein Scheitern von Unternehmensnachfolgen oder Zwangsveräußerungen oder Zwangsschließungen von Betrieben zu verhindern, werde damit unterlaufen. Die FDP-Fraktion fordert, dass die notwendigen rechtlichen Änderungen zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen vorgenommen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.07.2020