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Corona-Prämien: Steuer-Gewerkschaft für Verlängerung der Steuerfreiheit

24.11.2020

Eine Steuer- und Sozialbeitragsfreiheit der Corona-Prämie sollte auch für das kommende Jahr 2021 gelten. Diese Forderung erhob die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) durch ihren Bundesvorsitzenden, Thomas Eigenthaler, am 23.11.2020 in Berlin.

Zur Begründung verwies der Vorsitzende der Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung darauf, dass sich die Politik aktuell zwar stark um die Pandemiefolgen in der Wirtschaft kümmere und auch das Kurzarbeitergeld stark ausgeweitet habe. Sie müsse sich aber auch um diejenigen abhängig Beschäftigten kümmern, die jeden Tag arbeiten gehen und den Arbeitsprozess am Laufen halten, meint Eigenthaler mit Blick auf die zweite Welle der Corona-Pandemie. Diese erfasse in jetzt schon absehbarer Weise auch das Jahr 2021.

Hintergrund der DSTG-Forderung ist § 3 Nr. 11 a des Einkommensteuergesetzes. Diese Vorschrift ermöglicht die Steuerfreiheit für eine Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – wie zum Beispiel eine Prämie – bis zu einem Jahresbetrag von 1.500 Euro. Die Steuerfreiheit tritt jedoch nur für Zahlungen bis zum 31.12.2020 ein. "Diese zeitliche Begrenzung hat am Anfang Sinn gemacht, als die Dauer der Pandemie noch nicht absehbar war", führte Eigenthaler aus. Nun stehe aber jetzt schon fest, dass die Folgen der Pandemie aufgrund der "zweiten Welle" bis weit ins Jahr 2021 reichten. "Die Steuerfreiheit muss daher um zwölf Monate verlängert werden", meint der DSTG-Bundesvorsitzende. Die Steuerbefreiung – verbunden mit einer Sozialbeitragsfreiheit – schaffe günstige Rahmenbedingungen, damit ein Arbeitgeber bereitwilliger "die Schatulle aufmache", um den Beschäftigten angesichts ihrer coronabedingten Zusatzbelastungen Wertschätzung widerfahren zu lassen.

Zugleich kritisierte Eigenthaler, dass sich die Große Koalition noch immer nicht dazu habe durchringen können, eine steuerliche Homeoffice-Pauschale einzuführen. Dies sei unverständlich, weil den Betroffenen im Homeoffice tatsächliche Kosten wie Heizung, Strom, Wasser und Abnutzung entstünden. Dies unter den Tisch fallen zu lassen, verstoße gegen das Prinzip einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es könne auch nicht sein, so Eigenthaler, dass man bei großzügigen Wohnverhältnissen ein steuerliches Arbeitszimmer geltend machen und Teile der Wohnung von der Steuer absetzen könne, während diejenigen, die bescheiden wohnten und am Esstisch arbeiteten, völlig leer ausgingen. Eine Homeoffice-Pauschale sei auch ein Beitrag, um Bürokratie und Prüfvorgänge zu vermeiden. "Nicht nur von Vereinfachung reden, sondern sie auch machen", kritisierte Eigenthaler den mangelnden Willen des Gesetzgebers.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft: PM vom 23.11.2020

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