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Corona-Pandemie: Zypern muss Vorschriften für befristete MwSt-Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen umsetzen

19.07.2022

Zypern hat es versäumt, die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2021/1159, mit der Einfuhren und bestimmte Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie vorübergehend von der Mehrwertsteuer befreit wurden, in nationales Recht mitzuteilen. Deswegen hat die Europäische Kommission an den EU-Mitgliedstaat eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet.

Die Richtlinie 2021/1159 sieht befristete Maßnahmen vor, die zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Gesundheitskrise beitragen sollen. Die Mitgliedstaaten hätten die notwendigen nationalen Vorschriften bis zum 31.12.2021 erlassen und veröffentlichen müssen. Im Januar 2022 übermittelte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an acht Mitgliedstaaten, einschließlich Zypern. Bis dato habe Zypern der Kommission keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt.

Das Land hat laut Kommission nun zwei Monate Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könne sie beschließen, die Angelegenheit an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2022

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