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Corona-Pandemie: Steuerverfahrensrechtliche Hilfsmaßnahmen noch einmal verlängert

01.02.2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert werde insoweit die Möglichkeit, für bis zum 31.03.2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung beziehungsweise einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen. Dies geht aus einem Schreiben des BMF vom 31.01.2022 hervor.

Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 31.01.2022, IV A 3 - S 0336/20/10001 :047

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