Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Corona-Pandemie: Steuerliche Hilfen werd...

Corona-Pandemie: Steuerliche Hilfen werden verlängert

08.12.2020

"Unsere steuerlichen Hilfen werden verlängert". Dies sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am 07.12.2020 zu.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellten alle weiterhin vor große Herausforderungen. Im Frühjahr 2020 habe Bayern zahlreiche steuerliche Sofortmaßnahmen ergriffen. Bund und Länder hätten sich jetzt auf eine stufenweise Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2020 geltenden steuerlichen Zahlungserleichterungen verständigt.

Konkret bedeute die Verlängerung: Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, könnten bei ihrem Finanzamt weiterhin bis zum 31.03.2021 unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf erstmalige oder fortgesetzte Stundung stellen. Die Stundungen liefen dann längstens bis zum 30.06.2021. Darüberhinausgehende Anschlussstundungen würden im vereinfachten Verfahren im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31.12.2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt. Stundungszinsen würden in diesen Fällen grundsätzlich nicht erhoben. Zudem sei eine allgemeine, einmonatige Verlängerung der Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2019 beschlossen worden, so das Finanzministerium Bayern.

Über den 30.06.2021 hinausgehende klassische Stundungen – ohne Ratenzahlungsvereinbarungen – seien wie im sonst üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise möglich. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Einzelheiten solle noch im Dezember 2020 veröffentlicht werden.

Finanzministerium Bayern, PM vom 07.12.2020

Mit Freunden teilen