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Corona-Pandemie: Kurzarbeitergeld und Steuern in der Diskussion

11.09.2020

Wenn Betrieben aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit ausgeht, können sie für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. 2020 waren mehr als zehn Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen. Dies kann, muss aber nicht zu einer Steuernachzahlung führen, informiert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt).

Das Kurzarbeitergeld selbst ist laut BdSt steuerfrei. Ganz ohne das Finanzamt gehe es aber nicht: Denn beim Kurzarbeitergeld handele es sich um eine Lohnersatzleistung, die dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Daraus ergäben sich zwei Folgen.

So müsse der Arbeitnehmer im Jahr 2021 eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn er mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten hatte. Das gilt laut BdSt auch dann, wenn er bisher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Darauf werde in den Steuerformularen für das Jahr 2020 auch extra hingewiesen.

Es müsse aber nicht unbedingt zu einer Steuernachzahlung kommen. Zwar erhöhe das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Das könne etwa vorkommen, wenn man das so genannte Kurzarbeitergeld 50 erhalten hat, also in einem Monat zur Hälfte gearbeitet und zur Hälfte Kurzarbeitergeld bezogen hat. Wer lediglich ein paar Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit steckte und dann wieder seine reguläre Beschäftigung aufnimmt, könne gegebenenfalls sogar mit einer Steuererstattung rechnen, weil für den regulären Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde. Ob im konkreten Fall eine Nachzahlung oder Erstattung entsteht, hänge also vom konkreten Einzelfall ab, zum Beispiel auch, ob man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Der BdSt greift die politische Diskussion auf, ob der Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld ausgesetzt wird. Seiner Ansicht nach trifft diese Frage jedoch eigentlichen Kern des Problems nicht. Denn: Schuld an hohen Steuer(nach)zahlungen seien die schnell ansteigenden Steuersätze. Das merkten nun vor allem diejenigen, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, über den Progressionsvorbehalt. Deshalb sollte die Politik den Einkommensteuertarif grundsätzlich überarbeiten, fordert der BdSt. Davon würden auch die Arbeitnehmer profitieren, die ohne Kurzarbeit durch die Krise gekommen sind – denn auch sie dürften nicht benachteiligt werden. Schließlich müssten sie für ihren verdienten Lohn volle Lohnsteuer zahlen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 09.09.2020

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